Wichtige Hinweise - Schweden

1. Anreise und Abreise

Auf dem Mietausweis finden Sie Informationen, wann das Ferienobjekt bezogen werden kann und bis wann die Abreise erfolgen muss. Die auf dem Mietausweis angegebenen Anreise- und Abreisezeiten sind jederzeit gültig. Falls nicht anders angegeben, hat die Abreise immer bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Der Schlüssel wird normalerweise nur gegen Vorlage des Originalmietausweises ausgehändigt.
Bei verspäteter Anreise müssen Sie den Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten  benachrichtigen. Der Hauseigentümer schätzt es unter allen Umständen, eine Information zu der erwarteten Anreisezeit zu erhalten, auch wenn diese innerhalb des in den Mietunterlagen angegeben Zeitraumes liegt. Benutzen Sie hierzu bitte den Vordruck, der den Mietunterlagen beigefügt ist. Bitte beachten Sie, dass selbst wenn Sie früher als angegeben am Ferienobjekt ankommen, der Schlüssel erst zum vereinbarten Anreisezeitpunkt ausgehändigt wird. Eine spätere Anreise als auf den Mietunterlagen angegeben, muss stets zuvor angefragt werden und ist nur möglich, wenn der Hauseigentümer dies akzeptiert. Unter Umständen kann eine spätere Anreise gegen Zahlung einer Gebühr an den Hauseigentümer vereinbart werden. In der Regel sorgt der Hauseigentümer für die Schlüsselübergabe. Wir bitten um Verständnis, dass Fremdsprachenkenntnisse nicht erwartet werden können.

2. Ferienhausgröße und Einrichtung

Die in der Beschreibung angeführten m2-Angaben sind immer Außenwandmaße, das Innenmaß kann bis zu 15% geringer sein. Die allermeisten Ferienobjekte sind Privateigentum, also individuelle Ferienobjekte und sind daher nach dem persönlichen Geschmack und den persönlichen Möglichkeiten des jeweiligen Eigentümers eingerichtet. Bettwäsche (Bettlaken, Kissen- und Bettdeckenbezug), Handtücher, Tischdecken, Geschirrtücher, Reinigungsmittel, Toilettenpapier usw. sind nicht vorhanden, soweit nicht anders in der Objektbeschreibung oder den Mietunterlagen angegeben.
Schlafsäcke dürfen in Ferienobjekten nicht benutzt werden. Treppen/Leitern zum Obergeschoss können steil und ohne Geländer sein. In einigen Ferienobjekten kann die Deckenhöhe niedriger als normal sein. Wenn Gartenmöbel in der Beschreibung angeführt sind, bedeutet dies in der Regel ein Tisch und 4 Gartenstühle. Liegestühle, Auflagen sowie Sonnenschirm gehören normalerweise nicht zur Ausstattung der Ferienobjekte. Einige Ferienobjekte stellen Qualitäts-Gartenmöbel bereit, bitte achten Sie hierzu auf das Symbol in der Beschreibung. Manchmal stellt der Hauseigentümer Fahrräder vor Ort kostenlos zur Verfügung. Dansommer übernimmt für den Zustand oder die Sicherheit keine Verantwortung, da diese in der Beschreibung nicht angeführt und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind.

3. Renovierung

Wenn in der Beschreibung eine Angabe zum Renovierungsjahr enthalten ist, muss dies nicht bedeuten, dass das gesamte Ferienobjekt vollständig renoviert wurde. Es kann sich um einzelne Räume wie z.B. Renovierung von Bad oder Küche handeln.

4. Schlafzimmer/Betten/Schlafplätze

Schlafzimmer in Ferienobjekten sind oftmals klein und die Betten ca. 70/85 x 180/190 cm. Ein Grand Lit ist ein ca. 130 cm breites Doppelbett, das für 2 Personen geeignet ist. Doppelbetten sind ca. 140 – 180 cm breit. Die Matratzen bestehen oftmals aus Schaumgummi. Bei den Schlafplätzen kann es sich auch ohne besonderen Hinweis in der Beschreibung um ausziehbare Schlafsessel bzw. Schlafsofas handeln.  In Einzelfällen kommen auf dem Fußboden liegende Matratzen, eingefasst in einen Holzrahmen, vor. Die Schlafplätze haben oftmals ein Frotteelaken zum Schutz der Matratzen. Bitte ziehen Sie darüber die normalen Bettlaken. Ein Hems ist ein offener Dachboden mit schrägen Wänden und Matratzen auf dem Fußboden, Zugang meist über eine steile Leiter (für Erwachsene/ältere Gäste kaum geeignet, bei größeren Kindern aber sehr beliebt). Ein Annex ist ein separater Anbau oder kleines Häuschen, oftmals nicht beheizbar. Der Schrankplatz ist meist knapp bemessen und man kann nicht mit einem Schrank für jede Person rechnen. In einigen Ferienobjekten sind Schlafräume nur durch einen Vorhang räumlich getrennt und in Schweden kann es auch vorkommen, dass es weder eine Tür noch einen Vorhang zu den Schlafräumen gibt.

5. Bad/WC

Standard und Ausstattung der Bäder/WC in Ferienobjekten können nicht mit Wohnhäusern verglichen werden. Badezimmer sind meistens zweckmäßig klein. Ist eine Dusche in der Leistungsbeschreibung angegeben, handelt es sich nicht zwingend um eine separate Dusche, vielmehr kann es sich auch um eine Duscharmatur in der Badewanne handeln. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Duschkopf an der Waschbecken- oder Badewannenarmatur angeschlossen ist. Die Warmwasserversorgung erfolgt oft über einen Boiler (ca. 50l) – dieser arbeitet oft mit einem automatischen Stromsparprogramm und darf daher nicht ausgeschaltet werden. Die Ferienobjekte sind in der Regel an eine Klärgrube angeschlossen, bitte entsorgen Sie daher keine Windeln, Watte, Binden etc. über das WC. Als Alternative zum WC hat sich in Schweden die Bio-Toilette bewährt. Diese moderne, biologische Installation, die ohne Wasserspülung und mit spezieller Geruchsminderung ausgestattet ist, befindet sich üblicherweise im Haus. TC: Die traditionelle Trockentoilette (nicht völlig geruchlos – daher außerhalb des Hauses).

6. Ferienobjekte mit Whirlpool und/oder Swimmingpool (Innen- und Außenpool)

Bei Buchung des Ferienobjekts mindestens 3 Tage vor Anreise ist der Innenswimmingpool bei Ankunft auf ca. 24-25°C vorgeheizt. Seife, Shampoo u.a. darf in einem Swimmingpool oder Whirlpool niemals verwendet werden. Außenpools sind ca. vom 15. Juni bis ca. 31. August nutzbar, abhängig von den Wetterbedingungen. Außerhalb dieser Periode kann das Wasser in den Pools abgelassen und die Pools nicht nutzbar sein.
Bitte beachten Sie, dass Außenpools in der Regel keine Heizung haben, aber durch die Lufttemperatur aufgewärmt werden.

6.1 Spartipps für Poolhäuser (Innenpool):
- Halten Sie Fenster und Türen zum Poolraum geschlossen
- Bei Nichtnutzung des Pools benutzen Sie bitte die entsprechende Abdeckung
- Bitte schalten Sie den Luftentfeuchter nicht aus, da dies sonst zu einer viel zu hohen Luftfeuchtigkeit im Poolraum führt
- Regeln Sie die Fußbodenheizung auf konstante Temperatur, vermeiden Sie Herunter/Heraufregulieren
- Wenn Sie einen Raum nicht benutzen, halten Sie die Türen geschlossen und schalten Sie die Heizung auf ca. 5°C

Stand-Whirlpool: Bei Ferienobjekten mit Stand-Whirlpool wird der Whirlpool vor Anreise mit Wasser gefüllt. Sollten Sie bereits vor Anreise wissen, dass Sie den Whirlpool nicht benutzen möchten, bitten wir, das Servicebüro vor Ihrer Anreise zu informieren, um Energie zu sparen.

7. TV, SAT-Anlage/Parabolantenne, Internet

In Ferienobjekten, die nur einen Fernseher ohne SAT-Anlage/Parabolantenne haben, kann man ausschließlich Landesprogramme empfangen. Wenn eine SAT-Anlage/Parabolantenne vorhanden ist, ist diese meist auf deutsche oder lokalen Kanälen gerichtet und in Ungarn und Polen auf Internationale Kanälen. Bitte sehen Sie unsere Hausbeschreibung oder kontaktieren Sie dansommer wenn Sie besondere Wünsche haben. Je nach Lage kann die Qualität variieren. Evt. Justierungen oder Änderungen können nur gegen Bezahlung und ausschließlich in Absprache mit dem Hauseigentümer vorgenommen werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass selbst wenn in der Hausbeschreibung mehrere Fernsehgeräte angegeben sind, ist es nicht gleichbedeutend damit, dass verschiedene Programme zur gleichen Zeit gesehen werden können. Die zusätzlichen Fernsehgeräte sind oftmals an den gleichen Kanal angeschlossen oder sind für DVDs oder Spielekonsolen vorgesehen. 

Wird ein Ferienobjekt mit Internet ausgewiesen, handelt es sich nur um den Anschluss. Die Bereitstellung des Internets ist ein zusätzlicher Service des Eigentümers. Wir bitten um Verständnis, dass dansommer nicht für Verbindungsprobleme, schwankende Datenvolumen oder Übertragungsgeschwindigkeiten, schlechten Empfang, Antennen- oder Kabelprobleme oder Einschränkungen aufgrund von höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden kann. Eine evtl. Gebühr ist ggf. separat vor Ort zu bezahlen. Wenn Sie vor Ihrem Aufenthalt Fragen zu einer bestimmten Internetverbindung haben, kontaktieren Sie bitte dansommer, gern werden wir dies untersuchen. Wenn  das Ferienhaus über Internet verfügt, machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Benutzung nur durch die volljährigen Mieter erfolgen darf und dabei die Beachtung der geltenden Gesetze erfolgen muss. Sollten sich spätere Rechtsverletzungen herausstellen, so würden wir mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren haben.

8. Grundstück/Zufahrt

Ferienhausgrundstücke sind oft Naturgrundstücke. Die angegebene Fläche ist daher nicht immer voll nutzbar. Es kann sich um Waldgrundstücke, Heide-, Sand- und Dünenlandschaften, hohes Gras, wild-wachsende Wiesen u. a. handeln, wo die Natur sich selbst überlassen ist. Auch ist es möglich, dass der Hauseigentümer Beete angelegt hat, man kann also nicht immer das ganze Grundstück nutzen. Die Zufahrt zum Ferienobjekt ist selten asphaltiert und kann oftmals von Sportwagen und anderen tiefer gelegten Fahrzeugen nicht befahren werden. In einigen Gebieten kann man die Straßen- bzw. Wegverhältnisse nicht mit dem hiesigen Standard vergleichen. Bitte beachten Sie, dass man nicht immer direkt bis zum Ferienobjekt fahren kann. Es kann vorkommen, dass ein Stück entfernt geparkt werden muss. Bitte beachten Sie auch, dass bei neuerbauten Ferienobjekten das Grundstück möglicherweise noch nicht sofort mit Gras, Büschen usw. bewachsen ist und die Einfahrt eventuell noch nicht ganz fertig gestellt ist. Ein Ferienobjekt, das als Hinterhaus bezeichnet wird, liegt oftmals auf dem gleichen Grundstück wie andere Häuser und hat somit Nachbarn in unmittelbarer Nähe.
Sofern in der Beschreibung angegeben ist, dass das Grundstück eingezäunt ist, bedeutet dies nicht, dass der Zaun geschlossen ist und Haustiere frei und ohne Leine auf dem Grundstück laufen können.

9. Entfernungsangaben

Alle Entfernungsangaben sind der Abstand vom Grundstück in geschätzter Luftlinie zur nächsten Küste (Meer, Fjord oder See) und dienen auschließlich zur Orientierungshilfe. D.h. nicht unbedingt zum nächsten Strand oder Bademöglichkeit.
Die Entfernungsangaben zur Einkaufsmöglichkeit bezeichnen den Abstand zum nächsten Kaufmann, Minimarkt oder Supermarkt. Bitte beachten Sie, dass einzelne Geschäfte nur in der Hochsaison geöffnet haben und somit der Abstand in den Nebensaisonen deutlich länger sein kann. Dansommer kann für eventuelle Schließungen von Geschäften oder Restaurants nicht verantwortlich gemacht werden.
Wenn eine Entfernungsangabe zur nächsten Skilanglaufloipe angegeben ist, beachten Sie bitte, dass die Nutzung/Präparation abhängig ist von der Jahreszeit und den Wetterverhältnissen.

10. Kaution und Abschlagszahlung für Verbrauchskosten

dansommer kann namens des Eigentümers die Überlassung des Ferienobjektes von einer Abschlagszahlung für die Verbrauchskosten und in besonderen Fällen auch von einer Kautionszahlung abhängig machen. Die Verbrauchskosten und die Kaution werden bei Zahlung der Miete oder bar bei der Schlüsselübergabe erhoben. Die Abschlagszahlung der Verbrauchskosten dient der Sicherung für den Verbrauch von Energie, Telefon usw. Die Kaution dient der Sicherung der Interessen des Eigentümers des Ferienobjektes bei eventuellen Schäden am Mietobjekt oder fehlender bzw. mangelhafter Endreinigung. Sofern eine Kaution erhoben wird, hängt die Höhe u.a. von der Größe des Objektes, den Einrichtungen und der Ausstattung, wie zum Beispiel Ruderboot, Motorboot, oder dergleichen, der Länge der Mietzeit und zu welchem Zweck die Anmietung erfolgt ab. Sofern der Mieter unabhängig vom Mietvertrag über dansommer direkt mit dem Eigentümer des Ferienobjektes Vereinbarungen zur Miete von Zusatzleistungen, z.B. Bootsmotor traf, kann vom Mieter eine extra Kaution verlangt werden.

Die Höhe der Abschlagszahlung für Verbrauchskosten und der Kaution ist auf dem Mietausweis, dem Katalog und/ oder dem Internet angegeben.

Die Abrechnung der Abschlagszahlung für die Verbrauchskosten und der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach Abreise vom Ferienobjekt. Eventuelle Schäden und fehlende Endreinigung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen oder sollten die Verbrauchskosten höher sein als die Abschlagszahlung, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt.

Wenn es sich um eine Jugendgruppe vgl. Punkt 2.2. der Mietbedingungen oder um eine Mietzeit von mehr als 14 Tagen oder um Miete mit anderem Zweck als Ferien handelt, ist dansommer, der Eigentümer des Ferienobjektes oder dessen Repräsentant berechtigt, eine erhöhte Kaution von EURO 475,- pro Person für die Anzahl Personen, für die das Ferienobjekt zugelassen ist, zu erheben. Zudem kann die Zahlung für eine oder mehrere Endreinigungen – abhängig von der Länge der Mietzeit – verlangt werden.

 

11. Variable Verbrauchskosten/Heizung

Die Heizkosten werden, sofern sie nicht im Mietpreis enthalten sind, vor Abreise direkt vom Hauseigentümer oder dessen Repräsentanten erhoben. Kosten für Strom sind nicht immer in Schweden im Mietpreis enthalten, welches aus dem Stromsymbol in der Beschreibung hervorgeht. Wenn Strom im Mietpreis nicht enthalten ist, erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten. Wenn der Stromverbrauch höher als normal sein sollte, kann eine extra Berechnung durch den Eigentümer erfolgen. Nicht obligatorische Kosten für Bootsmiete, Benzin für Bootsmotor, Miete von Bettwäsche, Brennholz usw. werden vom Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten erhoben. Fehlende bzw. zu geringe Bezahlung wird nachfolgend zzgl. einer Administrationsgebühr von SEK 300,- in Rechnung gestellt. Der Mieter hat den Energieverbrauch für die gesamte Mietzeit zu zahlen, auch wenn er das Ferienobjekt nicht über den gesamten Zeitraum genutzt hat.

12. Reinigung

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass das Ferienobjekt in einem gereinigten Zustand für die nächsten Mieter übergeben wird. Das Ferienobjekt muss bis 10.00 Uhr am Abreisetagverlassen werden.

Sollte das Ferienobjekt nicht in einem sauberen Zustand sein, werden Extrakosten für zusätzliche Reinigung berechnet oder mit der eventuell einbezahlten Kaution verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass Reinigungsmittel und Putzlappen nicht zur Standardausrüstung im Ferienobjekt gehören.

Sollte es eine obligatorische Endreinigung, Bettwäsche oder Bettwäsche/ Handtücher geben und die obligatorische Endreinigung, Bettwäsche oder Bettwäsche/ Handtücher sind nicht inklusive im Mietpreis, geht der Preis für diese obligatorischen Kosten aus der Hausbeschreibung hervor und wird zum Mietpreis hinzugerechnet.

Obwohl die Endreinigung im Mietpreis inklusive ist, muss das Haus bei Abreise sauber hinterlassen werden, die Möbel an ihrem Platz stehen, die Küche gereinigt und die Spülmaschine geleert sein (Abwasch muss erledigt sein, der Kühlschrank und der Ofen gesäubert) und der Müll muss entsorgt sein.

Der Eigentümer des Ferienobjekts oder sein Stellvertreter sind dazu berechtigt, wenn eine Jugendgruppe gebucht hat, eine obligatorische Endreinigung zu verlangen, außerdem auch wenn die Mietperiode mehr als 21 Tage ist, eine extra obligatorische Reinigung nach 14 Tagen und danach wöchentlich zu berechnen.

13. Haustiere

Einige Hauseigentümer wünschen nicht, dass die Gäste Haustiere mitbringen. Dies geht aus der jeweiligen Beschreibung des Ferienobjektes hervor. Dansommer kann nicht garantieren, dass sich niemals Haustiere in dem Ferienobjekt aufhielten. Wir bitten jedoch mit Nachdruck darum, das Verbot zu respektieren. Sollte Dansommer feststellen, dass das Verbot nicht eingehalten wird, werden wir die Gäste auffordern, das Haustier umgehend zu entfernen.
Wenn in der Beschreibung ein Hundesymbol angegeben ist, dürfen Haustiere mitgebracht werden. Bitte geben Sie bei Buchung an, wenn Sie Haustiere mitnehmen und sorgen Sie für die notwendigen Impfungen und Belege darüber (bitte fragen Sie den Tierarzt).
Bitte beachten Sie, dass es, als Ausgangspunkt, jederzeit erlaubt ist, lediglich zwei Haustiere mitzubringen. In Südeuropa ist jedoch immer nur 1 Haustier erlaubt mitzubringen, es sei denn, dass etwas anderes angegeben ist. Falls weitere Haustiere mitgebracht werden möchten, müssen wir das ausdrückliche Einverständnis des Hauseigentümers einholen.

13.1 Ferien mit Pferd

Dansommer übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schäden während des Transports zum und vom Ferienobjekt oder am Inventar oder Gebäuden. Wir empfehlen, vor Anreise eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

14. Rauchfreie Ferienobjekte

Das Rauchen ist im Ferienobjekt nicht erlaubt, es sei denn, es sei ausdrücklich gestattet. Damit wird jedoch keine Garantie des Inhalts übernommen, dass niemals in diesem Ferienobjekt geraucht worden ist.

15. Kataloginformationen

Diese Informationen bilden sowohl für den Katalog als auch für das Internet die Grundlage für Ihre Reservierung in Verbindung mit unseren geltenden Mietbestimmungen.

16. Insekten/Mäuse/Allergie

Bitte beachten Sie, dass in Ferienobjekten, bei denen Haustiere nicht erlaubt sind, trotzdem Allergiequellen (z.B. Hausmilben) vorkommen können. In Ferienobjekten, die in der freien Natur gelegen sind, können Insekten vorkommen. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Wespen, Bettwanzen, Kellerasseln und Marder. Spinnweben entstehen innerhalb kürzester Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Dansommer kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Das Vorkommen von Mäusen kann nicht immer vermieden werden. Bei größeren Problemen  informieren Sie bitte den Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten oder das Servicebüro, so dass für Abhilfe gesorgt werden kann.
Allergie allgemein: Dansommer übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für allergische Reaktionen der Mieter in den einzelnen Ferienobjekten.

17. Bautätigkeit/Lärm

Dansommer kann Bautätigkeiten in den jeweiligen Gebieten nicht kontrollieren. Es kann daher zu Baulärm von Neubauten oder Renovierungsarbeiten in der Nähe des Ferienobjektes kommen. Bitte bedenken Sie, dass auch im Ferienland der Alltag der dortigen Einwohner fortgesetzt werden muss. Auch kann Lärm von Flugplätzen vorkommen.

18. Probleme/Reklamationen

Sollten Sie wider Erwarten bei Ihrer Ankunft Mängel am Ferienobjekt oder am Inventar feststellen, so müssen Sie den Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten innerhalb der ersten 72 Stunden nach entsprechender Feststellung darüber informieren, wobei Reinigungsmängel unverzüglich anzuzeigen sind. Die Mängelrüge kann nicht per E-Mail gesandt werden, sondern muss telefonisch oder persönlich beim Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten erfolgen. Führt dieses nicht innerhalb einer angemessenen Frist zu einer befriedigenden Lösung, so müssen Sie das verantwortliche Servicebüro oder unsere Hotline  +45 97 97 57 57 informieren und Abhilfe verlangen. Eine eventuelle Mietminderung kann nur erfolgen, wenn wir mit Abhilfeverlangen gerügt wurden und Abhilfe nicht bzw. nicht innerhalb angemessener Frist erfolgte.
Sollte Abhilfe nur in unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich sein, kann nach unserem Ermessen Abhilfe auch in Form der Bereitstellung eines entsprechenden Ersatzobjektes erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Namen des Dansommer Mitarbeiters zu notieren. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet, zur Vermeidung weiterer Schäden, Mängel bzw. Folgeschäden beizutragen und einen eventuellen finanziellen Verlust/Schaden für den Hauseigentümer sowie für Dansommer so gering wie möglich zu halten.
Im Falle einer Reklamation muss der Mieter Dansommer eine angemessene Frist zur Abhilfe bzw. Schadensbehebung einräumen. Eine vorzeitige Abreise ohne vorherige Absprache mit Dansommer erfolgt auf Rechnung und Risiko des Mieters. Der Mieter riskiert, dass das Mietverhältnis nicht aufgehoben wird und/oder kein Anspruch auf Erstattung besteht. Dies liegt darin begründet, dass der Mieter durch die Abreise eine Abhilfe oder Schadensbehebung bzw. eine eventuelle Umplatzierung zu einem anderen Ferienobjekt unmöglich machte.
Sollte eine Reklamation während des Aufenthaltes nach Auffassung des Mieters nicht zufriedenstellend gelöst worden sein, muss Dansommer zur weiteren Bearbeitung spätestens 14 Tage nach Ende der Mietzeit eine schriftliche Reklamation zugesandt werden, Zusendung mit Angabe der Mietausweis-/Buchungsnummer an: Dansommer AS, Virumgårdsvej 27, DK-2830 Virum oder per E-Mail kundeservice@dansommer.dk
­Dansommer kann eine Reklamation nicht auf der Grundlage anerkennen, dass andere Mieter eventuell ein besseres Ferienobjekt, als das im Katalog beschriebene erhalten. Dansommer wird stets versuchen, den besonderen Wünschen unserer Kunden zu z.B. Lage des Ferienobjektes usw. entgegenzukommen, aber wir können keine Garantie dafür geben.
Eine eventuelle Erstattung umfasst nur direkten ökonomischen Schaden. Für indirekte ökonomische Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nicht-ökonomischer Art (ideeller Schaden) kann weder Dansommer noch der Hauseigentümer verantwortlich gemacht werden.

19. Tipps und andere Informationen

Lesen Sie mehr über jedes Land auf unserer Seite www.dansommer.de

19.1 Kurtaxe

In vielen Gemeinden und Kommunen wird eine Kurtaxe erhoben, die beim Hauseigentümer bezahlt werden muss. Die Höhe ist von Region zu Region unterschiedlich. Reisepass oder Personalausweis muss in einigen Fällen dem Hauseigentümer oder Servicebüro, zwecks Registrierung, gezeigt werden.

19.2 Strom/Wasserversorgung

In sehr heißen Sommern oder in sehr trockenen Perioden kann es Probleme mit der Wasser- und Stromversorgung geben. Hierauf hat Dansommer keinen Einfluss. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen den Hauseigentümer bzw. dessen Repräsentanten. In einigen Gebieten kann das Wasser – bedingt durch das Erdreich – eine harmlose Braunfärbung aufweisen. Bei vielen Ferienobjekten erfolgt die Wasserversorgung über einen eigenen Brunnen.

19.3 Versicherung/Autopapiere

Bitte denken Sie immer daran, Fahrerlaubnis und Autopapiere mitzuführen.

19.4 Boot

Wenn ein Boot zur Ausstattung des Ferienobjektes gehört, kann dieses im Zeitraum Mai bis September genutzt werden (je nach Wetterverhältnissen). Viele Boote sind nicht mit Rudern und Dollen ausgestattet, aber mit einem Motor. Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Rettungswesten nicht zur Ausstattung gehören. Sie können oft beim Hauseigentümer oder der nächsten Feuerwache gemietet werden. Die Nutzung des Bootes erfolgt auf eigene Verantwortung.
Es wird empfohlen den Führerschein zu erwerben.

19.4.1 Angeln in Schweden und Island

Angeln in Schweden:
Mit dem schwedischen Jedermansrecht kann man mehr oder weniger machen was man will, solange man die schwedische Natur nicht stört und/oder zerstört. Das Fischen und Freizeitfischen ist jedoch nicht im Jedermansrecht enthalten. Ein jeder hat das Recht mit Angel und Köder entlang der schwedischen Küste und in den fünf großen Seen Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön (in Jämtland) zu angeln. Das beinhaltet auch dass angeln mit Haken und Pose, spinnfischen mit Blinkern und anderen Ködern, eisangeln und angeln mit Pilken und Leinen (mit max. 10 Haken). Trolling, das hinterhet ziehen von einer Leine mit Haken/Ködern hinter einem Boot, ist in erwähnten Regeln nicht eingeschlossen, aber in allgemeinem Gewässer entlang der Küste zugelassen.
In anderen – als den oben angegebenen – Gewässern, darf nur mit gültigem Angelschein geangelt werden oder mit Zulassung vom Eigentümer des Gewässers. Welche Regeln für welches Gewässer gelten, ist sehr unterschiedlich. Der Eigentümer des Gewässers oder nahegelegener Grundstücke kann normalerweise in solchem Fall oft weiterhelfen. Die Gemeinde oder Kommune hat Informationen darüber, welche arten von Fisch geangelt werden können und welche art von Angelnschein benötigt wird. Auch ein guter Tipp ist es, dass lokale Touristenbüro zu Kontakten.
Es ist für Freizeitangler verboten Fisch vom Meer zu verkaufen. Das Verbot gilt auch für Muscheln, Schnecken und Flusskrebse. Verstoße können mit Bußgeld und/oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr, bestraft werden. Fisch der in Seen und/oder anderen Gewässern im Inland Schwedens geangelt wurde, darf verkauft werden. In manchen Jahreszeiten stehen in einigen Gewässern manche Fischarten unter Naturschutz und dürfen deshalb nicht geangelt werden. Informieren sie sich im Voraus darüber welche Arten in dem von Ihnen ausgesuchtem Gewässer geangelt werden dürfen.
Im August können Angelverbote vorkommen. Dansommer übernimmt keinerlei Ersatzansprüche in diesen Fällen.

Angeln auf Island:
Auf Island gibt es sehr viele verschiedene Seen und Flüsse mit sehr guten Angelmöglichkeite. Das angeln in Seen geschieht normal vom Strand aus. Das Angeln von einem Boot ist auf Island sehr ungewöhnlich.
Lachs wird nur in Flüssen geangelt.
Die Anglersaison auf Island fängt am 1. April mit, Forellen in vielen Flüssen und einigen Seen, an. Ab 1. Mai kann man Bachforellen und Seesaiblinge, außer in den höchst gelegenen Seen, angeln. Angeln in den höchst gelegenen Seen ist ab Mitte Juni zugelassen. Das Angeln in Seen auf dem Flachland ist bis Mitte September, und im Hochland bis Ende August, zugelassen.
Das Angeln von Lachs ist von Anfang Juni bis Mitte September zugelassen. Manche Seen lassen es bis Ende Oktober zu. Die beste Jahreszeit, um Lachs zu angeln, ist jedoch von Juni bis August.
Die Anglersaison für Forelle läuft von August bis Oktober.
Auch auf Island ist Angeln nur mit gültigem Angelschein erlaubt. Sehr viele Seen sind oft privater Eigentum. Deshalb wird in den meisten Fällen, der Angelschein, vom Eigentümer selbst erworben. Es gibt auch einen generellen Angelschein für 37 Seen auf Island, der mit Informationen über die Seen  versehen ist.
Es ist verboten mit, nichtgereinigtem Anglerzubehör, auf Island zu angeln. Das Anglerzubehör muss auf akzeptabler Weise, vor Anreise, Desinfiziert werden. Ein Zertifikat von einem Veterinär des Heimatlandes muss vorgewiesen werden. Sollte dies nicht vorhanden sein, wird der Zoll in Keflavik sich um die Desinfizierung kümmern. Das dauert oft nur einige Minuten.

19.5 Zentralheizung

Zentralheizung bedeutet, dass das Gebäude mit einer eigenen Heizungsanlage ausgestattet ist, z.B. ein Heizkessel mit Brennstoffen wie z.B. Kohle oder Holz.

19.6 Spielgeräte

Unter Spielgeräten versteht man entweder Schaukel, Sandkasten, Wippe, Spielhaus, Rutsche oder eine Kombination davon. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

19.7 Grill

Zu vielen Ferienobjekten gehört ein Grill. In einigen Fällen kann dieser erst nach Reinigung benutzt werden, z.B. wenn dieser lange Zeit nicht benutzt wurde. Dies befreit jedoch nicht von der Pflicht, den Grill bei Abreise zu reinigen.

19.8 Sauna

Bitte machen Sie keinen Aufguss auf den Saunaofen, da dies zu erheblichen Schäden und Stromausfall führen kann.

19.9 Solarium

Das Solarium ist in der Regel über einem der Betten befestigt. Wir empfehlen Personen unter 18 Jahren von der Benutzung des Solariums abzusehen.

19.10 GPS—Koordinaten in der Wegbeschreibung

Die in der Wegbeschreibung angegebenen GPS-Koordinaten sind nicht immer direkt zum Ferienhaus und wir behalten uns Fehler in den GPS-Koordinaten vor. Die GPS-Koordinaten sind zur bestmöglichen Platzierung gedacht, welches auch ganz einfach die nächste Straße, Kreuzung o.a. sein kann. Falls der Schlüssel nicht direkt am Haus übergeben wird, werden die GPS-Koordinaten für die Schlüsselübergabestelle angegeben. Wir bitten Sie daher jederzeit vor Anreise zu untersuchen, ob die angegebenen GPS-Koordinaten der Adresse des Ferienhauses entsprechen.

In Kroatien, Slovenien, Albanien, Montenegro: Die GPS Koordinaten führen Sie immer zu dem gemieteten Ferienobjekt. 

 

19.11 Straßen und Straßenverhältnisse

Wir weisen darauf hin, dass auf einigen Wegstrecken in Schweden eine Maut erhoben wird und bitten Sie dafür zu sorgen, selbst Informationen einzuholen, ob dies für Ihre Anreise relevant ist.

Vor Anreise können Sie aktuelle Informationen zu den Straßen- und Verkehrsverhältnisse in Schweden finden unter: 

Schweden www.trafikverket.se oder Tlf. +46 0771-921-921.