Geld-zurück-Vorteil für Swimmingpool-Häuser
Wenn man ein hochwertiges Ferienhaus mit eigenem Innenswimmingpool mietet, dann muss man auch eine Gewähr erhalten, dass der Urlaub von Anfang an gelingt. Für alle Ferienhäuser mit Innenswimmingpool gilt deshalb der "Geld-zurück-Vorteil“, der folgendes beinhaltet: Sollte ein Ferienhaus nicht funktionstüchtig oder gereinigt sein, und Sie dies vor Ort sofort bei dansommer reklamiert haben und innerhalb von 24 Stunden von dansommer keine Abhilfe geleistet werden konnte, erhalten Sie den ausstehenden Mietpreis zurück.
Das heißt im Einzelnen folgendes:
♦ Nicht funktionstüchtig” bedeutet hier eine wesentliche Beeinträchtigung des Urlaubs; der Swimmingpool funktioniert nicht, die Heizung ist ausgefallen.
♦ Der ”Geld-zurück-Vorteil” bezieht sich immer auf die beeinträchtigte Mietperiode vom Tag, an dem die Reklamation vor Ort entgegengenommen wurde.
♦ Der Kunde eines Swimmingpoolhauses kann sich im Fall, dass das Swimmingpoolhaus nicht funktionstüchtig ist, immer dafür entscheiden, entweder den Urlaub vorzeitig zu beenden und für die offene Mietperiode das Geld zurückzuerhalten oder ein anderes Ferienhaus zu wählen.
♦ Für den Kunden entstehen keine Extrakosten für die Endreinigung. Falls das neue Ferienhaus im Preis günstiger ist, erhält der Kunde die Differenz zurückerstattet.
♦ ”Swimmingpoolhaus” heißt immer ein Ferienhaus mit Innenswimmingpool.
Ausgenommen es handelt sich um eine Stornierung gemäß des Sicherungspakets.